Zusammenfassung: Die OBDK nimmt Stellung zur zulässigen Verhandlungsführung bei unentschuldigtem Fernbleiben des Beschuldigten.
OBDK, 07.04.2000, 2 Bkd 4/99
Rechtsgrundlagen: § 35 DSt; § 427 Abs 3 StPO
Zusammenfassung: Die OBDK nimmt Stellung zur zulässigen Verhandlungsführung bei unentschuldigtem Fernbleiben des Beschuldigten.
OBDK, 07.04.2000, 2 Bkd 4/99
Rechtsgrundlagen: § 35 DSt; § 427 Abs 3 StPO