§ 12a Abs 3 MRG
Der Verzicht des Bestandgebers auf Mietzinserhöhung verliert seine Gültigkeit, wenn die Normierung des § 12a Abs 3 MRG nach Abschluss des Bestandvertrages erfolgte.
OGH 07.12.1999, 5 Ob 141/99t
§ 12a Abs 3 MRG
Der Verzicht des Bestandgebers auf Mietzinserhöhung verliert seine Gültigkeit, wenn die Normierung des § 12a Abs 3 MRG nach Abschluss des Bestandvertrages erfolgte.
OGH 07.12.1999, 5 Ob 141/99t