§ 825 ABGB; § 826 ABGB; § 827 ABGB; § 834 ABGB; § 1175 ABGB; § 1215 ABGB
Der OGH legt Kriterien dar, die auf eine Einbringung quoad usum bei einer GesBR hindeuten und erörtert, dass derart eingebrachte Güter bei Liquidation der GesBR oder Beendigung der Gesellschafterfunktion an den Eigentümer zurückzugeben sind.