§ 1431 ABGB
Entgegen der bisherigen Rechtsprechung legt der OGH dar, dass sich der Rückerstattungsanspruch von Entgeltzahlungen an den Rechtsanwalt wegen zweckverfehlender Rechtsberatung sich nicht auf Kondiktionsrecht, sondern auf Schadenersatz- bzw Gewährleistungsrecht gründet.