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Entscheidung - OBDK, 19.06.2000, 9 Bkd 2/00

RechtsanwaltStriglAnwBl 2000/7696AnwBl 2000, 622 - 623 Heft 10 v. 1.10.2000

Zusammenfassung: Die OBDK prüft die disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit des Rechtsanwalt, der den Belastungszeugen im Fall dessen Falschaussage auf die strafrechtlichen Folgen aufmerksam macht und über die Strafdrohung des Verleumdungsdelikts informiert.

OBDK, 19.06.2000, 9 Bkd 2/00

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