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Entscheidung - LG Linz, 28.04.2000, 11 R 143/00a

ZivilprozessrechtAnwBl 2000/7700AnwBl 2000, 626 - 627 Heft 10 v. 1.10.2000

Zusammenfassung: Das LG Linz erörtert die Ersatzfähigkeit von vorprozessualen Aufwendungen der Kfz-Haftpflichtversicherung für die Erstellung eines Gutachtens zum Unfallablauf.

LG Linz, 28.04.2000, 11 R 143/00a

Rechtsgrundlagen: § 1 JN; § 54 Abs 2 JN; § 40 ZPO; § 41 ZPO

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