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Aus- und Einbaukosten im neuen Gewährleistungsrecht (VGG)/Costs of removal and installation under the new consumer warranty law

Katharina Huber*)*)Dr. Katharina Huber ist Universitätsassistentin (post doc) für Zivilrecht an der Sigmund Freud Privat Universität Wien, zuvor war sie Rechtsanwältin im Bereich Prozessführung in Wien. Für Durchsicht und Anregungen bedankt sich die Autorin bei Univ.-Prof. Dr. Michael Müller-Berg, LL.M. (Austin), Mag. Barbara Lyszczarz, LL.M. (Harvard) und einem anonymen Gutachter.ALJ 2024, 1 Heft 1 v. 6.5.2024

Abstract: Im neuen Verbrauchergewährleistungsrecht wird erstmals gesetzlich geregelt, dass ein zur Nacherfüllung berechtigter Käufer auch verlangen kann, dass der Verkäufer die Kosten für die Entfernung der mangelhaften Ware sowie für die neuerliche Montage oder Installation der verbesserten Ware oder Ersatzware nach § 13 Abs 3 VGG trägt. Damit positiviert der Gesetzgeber im Grundsatz das umstrittene Urteil Weber/Putz. Die Formulierung weicht aber in mehreren Punkten vom Urteil ab und wirft neue Fragen auf. Vor diesem Hintergrund untersucht der folgende Beitrag diese neue Regelung. Er diskutiert und untersucht verschiedene Lösungsansätze und stellt einen eigenen Ansatz zur Problemlösung vor.

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