Abstract: Die Aarhus-Konvention und die zu ihr ergangene EuGH-Judikatur hat in den letzten Jahren für Furore gesorgt. Die Leitentscheidungen Braunbär II und Protect haben ein massives Umsetzungsdefizit Österreichs in zahlreichen umweltbezogenen Rechtsbereichen, vom Abfallwirtschafts- bis zum Wasserrecht, aufgezeigt. Während der Bund mit dem Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018 wichtige Umsetzungsschritte gesetzt hat, ließ die Umsetzung im Bereich des den Ländern zugewiesenen Naturschutzrechts bis vor Kurzem auf sich warten. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob die nunmehr erfolgten Aarhus-Novellierungen der neun Landesnaturschutzgesetze den unions- und völkerrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Öffentlichkeitsbeteiligung ("zweite Säule") entsprechen.

