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§ 871 ABGB, res integra und Redintegration

Jakob Kepplinger*)*)Dr. Jakob Kepplinger ist Universitätsassistent am Institut für Römisches Recht der Johannes Kepler Universität Linz. Beim Aufsatz handelt es sich um die erweiterte Fassung eines Vortrags, den der Autor am 19.2.2021 im Rahmen des – von Univ.-Prof. Olaf Riss und Univ.-Prof. Christoph Kietaibl – organisierten Forschungszirkels Wirtschaftsprivatrecht gehalten hat, der pandemiebedingt via Zoom stattfand. Der Autor bedankt sich bei den Diskussionsteilnehmerlnnen für zahlreiche wertvolle Hinweise.ALJ 2021, 154 Heft 2 v. 16.7.2021

Abstract: Der Gesetzgeber der III. TN hat die römischrechtliche res integra-Lehre ins Irrtumsrecht des ABGB übernommen. Seither wird im Schrifttum unter dem Schlagwort ‚Redintegration‘ das Problem erörtert, ob bzw in welchen Konstellationen die Möglichkeit besteht, ein Rechtsgeschäft durch Ersatz des negativen Vertragsinteresses in den Zustand re integra zurückzuversetzen. Die Untersuchung beleuchtet diese Frage dogmengeschichtlich, und will zugleich einen Beitrag zur Klärung jener Fragen leisten, die der OGH in diesem Zusammenhang explizit offengelassen hat.

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