Katharina Huber*)*)Dr. Katharina Huber ist Rechtsanwaltsanwärterin in Wien, vormals Universitätsassistentin in der Abteilung für Rechtsvergleichung, Internationales Privatrecht und Einheitsrecht am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung der Universität Wien. Dieser Beitrag beruht teils auf der an der Universität Wien 2018 approbierten Dissertation. Die Autorin bedankt sich für wertvolle Anregungen zu diesem Beitrag bei Dr. Kathrin Binder und dem unabhängigen Gutachter.ALJ 2018, 89 Heft 2 v. 13.11.2018