Kurztext: Der digitalisierte Steuerpflichtige ist digitalisiert in seinem Wirtschaften und digitalisiert in seiner Interaktion mit der Finanzverwaltung. Digitale und digitalisierte Wirtschaftsmodelle stellen sowohl den Gesetzgeber als auch den Abgabenvollzug vor Herausforderungen, weil einerseits die physische Anknüpfung von Sachverhalten an staatliches Territorium nahezu unmöglich wird und andererseits staatliche Kontrolle von digitalen Wirtschaftsmodellen im derzeitigen System schwer möglich ist. Halten sich Steuerpflichtige an ihre Pflichten gegenüber der Finanzverwaltung, bietet die Digitalisierung jedoch Chancen für die Effizienzsteigerung des Vollzuges. Die Balance zwischen staatlicher Effizienz durch Digitalisierung und Schutz des Einzelnen vor übermäßigen Eingriffen in das Grundrecht auf Wahrung der Privatsphäre einerseits und dem Recht auf gute Verwaltung andererseits scheint derzeit jedoch noch nicht umfassend erreicht.

