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Allgemeine Handlungsfreiheit im System der österreichischen Bundesverfassung

Christoph Bezemek*)*)Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft, Universität Graz, Universitätsstraße 15/D3, 8010 Graz. Um Anmerkungen ergänzte Schriftfassung eines Vortrages, den der Verfasser am 15. 4. 2016 im Rahmen eines Berufungsverfahrens zur Besetzung einer Professur für Öffentliches Recht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtstheorie an der Universität Graz gehalten hat. Zu danken ist Josefa Breitenlechner und Tamara Schöndorfer für ihre Unterstützung bei der Recherche, Gisela Kristoferitsch für die Durchsicht des Manuskripts sowie Harald Eberhard, Claudia Fuchs, Michael Holoubek, Andreas Th. Müller, Erich Pürgy und einer anonymen Gutachterin/einem anonymen Gutachter für zahlreiche wertvolle Anregungen. Ebenso zu danken habe ich für die gehaltvolle Diskussion im Anschluss an den Vortrag, die dazu beigetragen hat, die hier vorgestellten Gedanken zu schärfen. Der übliche Vorbehalt ist anzubringen.ALJ 2016, 109 Heft 2 v. 17.11.2016

Kurztext: In der österreichischen Rechtsordnung fehlt es an einer expliziten Garantie allgemeiner Handlungsfreiheit. Der vorliegende Beitrag führt aus, dass ungeachtet dessen eine umfassende Entfaltungsfreiheit des Individuums verfassungsrechtlich gewährleistet ist.

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