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Compliance als Schutz vor Verbandsverantwortlichkeit?

Alexander Tipold*)*)Ao. Univ.-Prof. Dr. Alexander Tipold lehrt am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien. Der vorliegende Beitrag basiert auf dem am 11. 12. 2015 in Graz im Rahmen der Tagung "Recht und IT: Compliance-Management. Standards – Tools – Haftung" gehaltenen Vortrag des Verfassers.ALJ 2016, 90 Heft 1 v. 29.4.2016

Kurztext: Compliance bedeutet nicht nur Einhaltung und Beachtung von Vorschriften, sondern betrifft auch Maßnahmen, die die Einhaltung der Rechtsnormen absichern sollen und läuft somit auf eine Übererfüllung von Verpflichtungen hinaus. Wenn es keinen klaren Maßstab für Kontroll- und Überwachungspflichten gibt, besteht die Gefahr, dass Strafverfolgungsbehörden die Compliance-Maßnahmen als Maßstab heranziehen und so eine Verschärfung der Pflichten erzeugen. Nach den Regeln des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes schließt im Übrigen das beste Compliance-System nicht zwingend die Verbandsverantwortlichkeit aus, steht aber unter Umständen einem Verfahren gegen den Verband entgegen.

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