Kurztext: Ein Streifzug durch die Rechtsprechung österreichischer und deutscher Gerichte zur AGB-Kontrolle belegt die Unsicherheit, die im Hinblick auf die Teilbarkeit von Absätzen und Sätzen in einzelne Klauseln – mit anderen Worten: zum Klauselbegriff – herrscht. Klare Konturen sind aber wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion mehr denn je erforderlich; sie fehlen sowohl in der Klausel-RL als auch bislang in der Rsp des EuGH. Die im deutschsprachigen Raum an Zuspruch gewinnende "blue pencil rule", die (strikt verstanden) ausschließlich das Durchstreichen von zur Unwirksamkeit führendem Vertragstext erlaubt und jede darüber hinausgehende Umformulierung durch den Richter untersagt, taugt letztlich nicht zur Abgrenzung einzelner Klauseln voneinander. Es kann sich dabei nur um ein Hilfsinstrumentarium mit Indizcharakter handeln.

