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Klauselbegriff und "blue pencil test" in der AGB-Rechtsprechung

Andreas Geroldinger*)*)Ass.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger lehrt am Institut für Zivilrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Der vorliegende Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Autor am 28. 1. 2015 in Linz gehalten hat. Das Manuskript befindet sich am Stand März 2015, später erschienene Judikatur und Literatur ist nicht mehr berücksichtigt.ALJ 2015, 196 Heft 2 v. 28.10.2015

Kurztext: Ein Streifzug durch die Rechtsprechung österreichischer und deutscher Gerichte zur AGB-Kontrolle belegt die Unsicherheit, die im Hinblick auf die Teilbarkeit von Absätzen und Sätzen in einzelne Klauseln – mit anderen Worten: zum Klauselbegriff – herrscht. Klare Konturen sind aber wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion mehr denn je erforderlich; sie fehlen sowohl in der Klausel-RL als auch bislang in der Rsp des EuGH. Die im deutschsprachigen Raum an Zuspruch gewinnende "blue pencil rule", die (strikt verstanden) ausschließlich das Durchstreichen von zur Unwirksamkeit führendem Vertragstext erlaubt und jede darüber hinausgehende Umformulierung durch den Richter untersagt, taugt letztlich nicht zur Abgrenzung einzelner Klauseln voneinander. Es kann sich dabei nur um ein Hilfsinstrumentarium mit Indizcharakter handeln.

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