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Die Durchführung von Unionsrecht durch die Verwaltung eines föderal organisierten Mitgliedstaats

Stefan Börger*)*)Mag. Stefan Börger, LL.M., ist Leiter des Referats Europa und Außenbeziehungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.ALJ 2015, 143 Heft 1 v. 21.4.2015

Kurztext: Eine föderale Struktur erleichtert die Durchführung von Unionsrecht nicht. In Österreich hat sich jedoch nach 20 Jahren EU-Mitgliedschaft eine zweckmäßige Struktur etabliert, um mit den Herausforderungen in der Umsetzung und Anwendung von Unionsrecht im Bundesstaat umgehen zu können. Der Beitrag bespricht anhand aktueller Themen und Beispiele typische Fragen im Verhältnis EU-Mitgliedstaat-Bundesland wie die Umsetzungszuständigkeit von Richtlinien, den Umgang mit Vertragsverletzungsverfahren und Bußgeldverfahren oder die Frage unionsrechtlich begründeter subjektiver Rechte.

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