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Konventionskonformität des Gesichtsbedeckungsverbots in der Öffentlichkeit

Beate Sündhofer*)*)Mag. iur. Beate Sündhofer ist Universitätsassistentin am Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz.ALJ 2015, 88 Heft 1 v. 21.4.2015

Kurztext: Ausgehend vom Urteil der Großen Kammer des EGMR zum Gesichtsbedeckungsverbot in der Öffentlichkeit in Frankreich (S.A.S.) vom Juli 2014 setzt sich der vorliegende Beitrag mit der Judikatur des EGMR zu Verboten des Tragens religiöser Kleidung und Symbole auseinander. Daran anknüpfend werden grundsätzliche Überlegungen zum Konzept des "margin of appreciation" angestellt. Anhand des Falls S.A.S. werden Probleme bei der Anwendung dieses Konzepts durch den EGMR aufgezeigt.

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