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Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen – „Staatenliste“ ab 1.1.2026 (BMF-Info)

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2026, 25 Heft 1 v. 24.3.2026

Normen: § 2 Abs 8 EStG 1988, § 4a Abs 3 Z 4 EStG 1988, § 10 Abs 1 Z 6 KStG 1988, RL 2011/16/EU , ABl L 64 vom 11.3.2011 S 1

Diese Übersicht listet alle Staaten und Territorien auf, mit denen Vereinbarungen zur umfassenden Amtshilfe mit Stand 1.1.2026 bestehen. Die Information des BMF vom 9.12.2024, 2024-0.853.922, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt.

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