Von 2023 bis 2025 wurde die jährlich auf Grund der Inflation entstehende steuerliche Mehrbelastung („kalte Progression“) zur Gänze abgegolten; Sozial- und Familienleistungen wurden ebenfalls valorisiert. Aus Gründen der Budgetkonsolidierung erfolgen die Inflationsanpassungen ab 2026 jedoch nur mehr im Ausmaß von zwei Dritteln.

