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Einkommensteuertarif 2026, Steuerabsetzbeträge und Steuergrenzen – Übersicht über die angepassten Beträge iSd § 33 Abs 1a EStG 1988 für das Jahr 2026

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2026, 6 Heft 1 v. 24.3.2026

Von 2023 bis 2025 wurde die jährlich auf Grund der Inflation entstehende steuerliche Mehrbelastung („kalte Progression“) zur Gänze abgegolten; Sozial- und Familienleistungen wurden ebenfalls valorisiert. Aus Gründen der Budgetkonsolidierung erfolgen die Inflationsanpassungen ab 2026 jedoch nur mehr im Ausmaß von zwei Dritteln.

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