Im Strafverfahren sind Beweisverwertungsverbote von großem gesellschaftspolitischem und wissenschaftlichem Interesse, bilden sie doch eine der wenigen rechtlichen Schranken des Grundsatzes der materiellen Wahrheit. Dies gilt vor allem für das Finanzstrafverfahren, weil hier aufgrund des Verfahrensablaufs regelmäßig verfahrensfremde Beweise zur Verwertung gelangen.

