Die auf EU-Vorgaben basierende Einführung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) hat nicht nur die verpflichteten Rechtsträger, sondern insbesondere auch die vielfach mit der Abwicklung betrauten berufsmäßigen Parteienvertreter vor neue Herausforderungen gestellt. Auch wenn seitens der Registerbehörde Unterstützung in Form eines umfangreichen Erlasses sowie einer Beispielsammlung geleistet wurde, blieben wesentliche Zweifelfragen bestehen. Dies war wohl auch der Grund, weshalb Sachverhalte zu Beginn finanzstrafrechtlich nur in Ausnahmefällen aufgegriffen wurden.

