Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurde die Grunderwerbsteuer bei Übertragungen von Anteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften deutlich verschärft. Es kommt unter anderem zu einer Absenkung der Beteiligungsschwelle von 95% auf 75% und zu einer Erweiterung der GrESt-Pflicht auf mittelbare Anteilsvereinigungen. Zudem gibt es keine generelle Ausnahme für konzerninterne Transaktionen, sondern nur Ausnahmen von der mittelbaren Anteilsvereinigung bei bestimmten Umgründungen. Es ist daher zu erwarten, dass Beteiligungsübertragungen zukünftig deutlich häufiger eine GrESt-Belastung auslösen als dies bisher der Fall war.

