Normen: § 21 UStG 1994, § 22 UStG 1994, § 22 Abs 1 UStG 1994
Die Einreichung von UVA durch einen nichtbuchführungspflichtigen Landwirt nach den allgemeinen Vorschriften zur Umsatzsteuer wird im Allgemeinen dahin zu verstehen sein, dass eine Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften begehrt wird.

