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Steuerpflicht einer Witwerpension eines ehemaligen Angestellten des Internationalen Währungsfonds (EAS 3456)

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2025, 169 Heft 5 v. 2.12.2025

Normen: Art 26 Amtssitz – Vereinten Nationen in Wien (BGBl III 1998/99), Art IX Abschnitt 9 lit b Internationaler Währungsfonds (BGBl 1949/105), Anlage 5 Einräumung von Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen (BGBl 1950/248)

BMF, 24.07.2025, 2024-0.770.561
gültig ab 24.7.2025

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