Durch das Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl I 2025/25) wurde bei der einkommensteuerlichen Basispauschalierung die Umsatzgrenze für 2025 auf € 320.000 (€ 420.000 ab 2026) sowie die pauschalen Betriebsausgaben auf 13,5% (15% ab 2026) der Umsätze erhöht. Entsprechend der Erhöhung der Umsatzgrenze für die Anwendung der einkommensteuerlichen Basispauschalierung wurde auch die umsatzsteuerliche Vorsteuerpauschalierung angepasst (Höchstbetrag für Vorsteuerpauschale für 2025 in Höhe von € 5.760 bzw € 7.560 ab 2026).

