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Änderungen bei der Betriebsausgabenpauschalierung und bei der Vorsteuerpauschalierung durch das Budgetbegleitgesetz 2025 – kritische Würdigung und Ausblick

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2025, 122 Heft 4 v. 23.9.2025

Durch das Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl I 2025/25) wurde bei der einkommensteuerlichen Basispauschalierung die Umsatzgrenze für 2025 auf € 320.000 (€ 420.000 ab 2026) sowie die pauschalen Betriebsausgaben auf 13,5% (15% ab 2026) der Umsätze erhöht. Entsprechend der Erhöhung der Umsatzgrenze für die Anwendung der einkommensteuerlichen Basispauschalierung wurde auch die umsatzsteuerliche Vorsteuerpauschalierung angepasst (Höchstbetrag für Vorsteuerpauschale für 2025 in Höhe von € 5.760 bzw € 7.560 ab 2026).

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