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Aufwendungen in Zusammenhang mit Gewerkschaftsschule: keine Werbungskosten

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2025, 97 Heft 3 v. 7.7.2025

Normen: § 16 Abs 1 EStG 1988, § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988, § 20 Abs 1 lit a EStG 1988, § 138 Abs 1 BAO

Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit sowie Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen stellen dann Werbungskosten dar, wenn sie auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen.

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