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Abzugsfähigkeit von EU-Kartellgeldbußen

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2025, 89 Heft 3 v. 7.7.2025

Normen: § 12 Abs 1 Z 4 KStG 1988

Eine höchstpersönliche Schuld kann es bei einer Körperschaft nicht geben, da sie nur über ihre Organe handeln kann. Die Tätigkeit des Handelsvertreters ist der GmbH und in weiterer Folge der Bf zuzurechnen, da diese eine wirtschaftliche Einheit bilden.

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