Normen: § 12 Abs 1 Z 4 KStG 1988
Eine höchstpersönliche Schuld kann es bei einer Körperschaft nicht geben, da sie nur über ihre Organe handeln kann. Die Tätigkeit des Handelsvertreters ist der GmbH und in weiterer Folge der Bf zuzurechnen, da diese eine wirtschaftliche Einheit bilden.

