Normen: § 27 Abs 2 Z 1 lit a EStG 1988, KStR 2013 Rz 549, § 42 (deutsche) AO
An das BMF wurde eine Anfrage betreffend „Steuerliche Anerkennung von gespaltenen Gewinnverwendungen im engeren Sinn“ zur Beantwortung vorgelegt. Die Beantwortung durch das BMF vom 14.5.2025 liegt nun vor.

