Der Beitrag behandelt eine vor kurzem in der Literatur1 zum KommStG 1993 aufgeworfene Rechtsfrage, nämlich Aufforderungen zur Einreichung von unterjährigen Steuererklärungen als Reaktion auf die unterlassene Bekanntgabe des selbst berechneten Abgabenbetrags und deren Nichtentrichtung. Weiters werden (in Abschnitt 4 und 5) alternative Vorgangsweisen behandelt.
Normen: § 94 BAO, § 111 BAO, § 133 BAO, § 135 BAO, § 210 BAO, § 11 KommStG 1993

