Normen: § 7 EStG 1988, § 20 BAO
Die Bf ist mangels Fremdüblichkeit der Vertragsgestaltung nicht als wirtschaftliche Eigentümerin der Liegenschaft anzusehen und folglich nicht berechtigt, die AfA geltend zu machen.
Revision nicht zulässig.
Normen: § 7 EStG 1988, § 20 BAO
Die Bf ist mangels Fremdüblichkeit der Vertragsgestaltung nicht als wirtschaftliche Eigentümerin der Liegenschaft anzusehen und folglich nicht berechtigt, die AfA geltend zu machen.
Revision nicht zulässig.
