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AfA beim Fruchtgenuss

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2025, 66 Heft 2 v. 28.4.2025

Normen: § 7 EStG 1988, § 20 BAO

Die Bf ist mangels Fremdüblichkeit der Vertragsgestaltung nicht als wirtschaftliche Eigentümerin der Liegenschaft anzusehen und folglich nicht berechtigt, die AfA geltend zu machen.

Revision nicht zulässig.

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