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Zum Begriff „Großreparatur“ bei einer Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs 10 UStG 1994

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2025, 49 Heft 2 v. 28.4.2025

Normen: § 12 Abs 3 UStG 1994, § 12 Abs 10 UStG 1994, § 12 Abs 11 UStG 1994

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