Normen: § 119 BAO
An das BMF wurde eine Anfrage betreffend „Zweifelsfrage zur Nachreichung von Unterlagen zu Jahreserklärungen“ zur Beantwortung vorgelegt. Die Beantwortung durch das BMF vom 17.3.2025 liegt nun vor.
BMF-Anfragebeantwortung, https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen-Verfahrensrecht/Zweifelsfrage-zur-Nachreichung-von-Unterlagen-zu-Jahreserkl%C3%A4rungen.html

