Der 1952 begründete „Fellner“ gilt seit Jahrzehnten als Standardwerk und erleichtert nicht nur Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern, sondern auch Mitarbeitenden der öffentlichen Verwaltung, insbesondere in der Finanzverwaltung, die Handhabung des oft nicht einfachen Gebührengesetzes. Die Veröffentlichung der Gebührenrichtlinien 2019 durch das BMF sowie zahlreiche Gesetzesänderungen machten eine Neuauflage und umfassende Aktualisierung notwendig.