Durch das AbgÄG 2024 (BGBl I 2024/113) und das PrAG 2025 (BGBl I 2024/144) wurde die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994) umfassend novelliert. Im Übrigen wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen durch BGBl II 2024/401 novelliert. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den entsprechenden Auswirkungen auf die umsatzsteuerlichen Erklärungs- und Meldepflichten (UVA und USt-Jahreserklärung), insbesondere für Kleinunternehmer.

