Normen: § 33 TP 5 Abs 1 Z 1 GebG 1957
Die Vertragsparteien beurkunden einen Pachtvertrag zum Betrieb eines Hotels mit einer Laufzeit von 25 Jahren. Laut BFG ist dieser Vertrag als Bestandvertrag gebührenpflichtig, die Befreiung für Wohnraummiete greift nicht. Im vorläufigen Bescheid ist der Wert inklusive geschätzter Betriebs- und Nebenkosten zu berücksichtigen.

