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VwGH zur Lagerung von Privatgegenständen im Arbeitszimmer

VerwaltungsgerichtshofPeter PülzlAFS 2024, 109 Heft 3 v. 24.6.2024

Normen: § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988

In der Entscheidung vom 6.10.2023, Ra 2021/13/0079, bestätigte der VwGH die Beurteilung des BFG, dass eine Lagerung von Privatgegenständen im häuslichen Arbeitszimmer dessen steuerliche Anerkennung nicht zwingend zunichte macht.

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