Mit dem Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsgesetz – MinBestG) werden in Österreich die Vorgaben der unionsrechtlichen MindestbesteuerungsRL (EU) 2022/2523 umgesetzt, die ihrerseits auf der „zweiten Säule“ der OECD basiert. Damit soll international sichergestellt werden, dass große Unternehmensgruppen einer 15%igen Mindeststeuer unterliegen.

