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Ausnahme von der Pflichtversicherung durch E-Mail der SVS?

VerwaltungsgerichtshofKlaus HilberAFS 2024, 75 Heft 2 v. 17.4.2024

Normen: § 56 AVG, § 58 AVG, § 28 Abs 3 VwGG, § 34 Abs 1 VwGG, Art 133 Abs 4 B-VG

Ob eine nicht als Bescheid bezeichnete Erledigung auf Grund ihres konkreten Erscheinungsbildes, insbesondere ihres konkreten Aufbaues und ihrer konkreten sprachlichen Fassung als Bescheid zu beurteilen ist, ist eine einzelfallbezogene Auslegungsfrage.

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