Normen: § 217 BAO
Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 21 Abs 5 UStG 1994 wird selbst durch eine Nachforderung auf Grund der Veranlagung keine von Abs 1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet.
BFG, 14.02.2024, RV/5100089/2024
Normen: § 217 BAO
Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 21 Abs 5 UStG 1994 wird selbst durch eine Nachforderung auf Grund der Veranlagung keine von Abs 1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet.
BFG, 14.02.2024, RV/5100089/2024
