Mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft steht Gründern seit 1.1.2024 eine neue Rechtsformvariante zur Verfügung, die insbesondere vor dem Hintergrund der Förderung von Start-ups und Gründern in der Frühphase eingeführt wurde. Die Flexible Kapitalgesellschaft wurde auf dem Grundstock der GmbH aufgebaut, dieser stellenweise novelliert und um aktienrechtliche Aspekte ergänzt. Hinzu kommt mit den Unternehmenswert-Anteilen eine völlig neue Form der Kapitalbeteiligung.

