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Bindungswirkung an ein Strafurteil (gekürzte Urteilsausfertigung) – Abgabenhinterziehung

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2024, 25 Heft 1 v. 28.2.2024

Normen: § 95 Abs 2 EStG 1988, § 97 Abs 1 EStG 1988, § 303 Abs 1 BAO, § 33 FinStrG

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