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Grundstücksvermietung als Bestand- oder Dienstbarkeitsvertrag

BundesfinanzgerichtClemens EndfellnerAFS 2024, 17 Heft 1 v. 28.2.2024

Normen: §§ 33 TP 5, 33 TP 9 GebG 1957

Die Vertragsparteien beurkunden einen Vertrag, mit dem die Mieterin berechtigt wird, den Mietgegenstand an ihre Auftragnehmer im Rahmen der Ausführung eines Bauvorhabens zur Nutzung als Wohnlager und für Verwaltungszwecke zu überlassen. Strittig wird, ob dieser Vertrag mit 1% als Bestandvertrag oder mit 2% als Dienstbarkeitsvertrag zu vergebühren ist.

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