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Durchschnittsbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2024

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2024, 10 Heft 1 v. 28.2.2024

Normen: § 34 EStG 1988

Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze („Regelbedarfsätze“) werden jährlich per 1.1. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.

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