Dieser zweiteilige Beitrag ist Herrn Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser anlässlich seines 65. Geburtstages gewidmet und behandelt § 295 Abs 4 BAO, eine verfahrensrechtliche Bestimmung, der sich der Jubilar selbst mehrfach literarisch gewidmet hat1.
Normen: § 295 Abs 4 BAO, § 299 BAO, § 304 BAO

