Vereine können aus der Sphäre der Eigennützigkeit in die Sphäre der Gemeinnützigkeit wechseln, zum Beispiel weil eine Statutenreparatur erfolgt ist, oder die Gemeinnützigkeit verlieren, zum Beispiel weil sie eine begünstigungsschädliche Tätigkeit ausüben. In beiden Fällen sind zahlreiche Maßnahmen hinsichtlich Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Bewertung zu treffen – teilweise im Interesse des Vereins, teilweise um abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

