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Abgabenrechtliche Haftung des Gesellschafters einer OG für vorherige Zeiträume als Kommanditist

BundesfinanzgerichtClemens EndfellnerAFS 2023, 171 Heft 5 v. 23.10.2023

Normen: § 12 BAO

Eine KG wird zu einer OG, der Kommanditist wird zum unbeschränkt haftenden Gesellschafter. Damit haftet er gemäß § 12 BAO verschuldensunabhängig auch für Abgaben, die durch eine Steuerprüfung vorgeschrieben werden und Zeiträume betreffen, als er noch Kommanditist mit einer Hafteinlage von € 100 war.

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