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Zeitpunkt der wirksamen Einbringung eines falsch adressierten Vorlageantrages

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2023, 140 Heft 4 v. 5.9.2023

Normen: § 53 BAO, § 54a BAO, § 323b Abs 6 BAO

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