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Einbringung eines Vorlageantrages (§ 264 BAO) durch eine Buchhalterin und Personalverrechnerin

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2023, 135 Heft 4 v. 5.9.2023

Normen: § 3 BiBuG 2014, § 4 BiBuG 2014, § 260 BAO, § 264 BAO

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