vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gegenleistung der GrESt bei einem Bauherrenmodell

BundesfinanzgerichtClemens EndfellnerAFS 2023, 131 Heft 4 v. 5.9.2023

Normen: § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987

Der Bf erwirbt im Rahmen eines Bauherrenmodells Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft. Laut BFG inkludiert die Bemessungsgrundlage der GrESt auch Nebenkosten wie Finanzierungskosten und Beratungskosten für Rechtsanwalt und Steuerberater, die vereinbarungsgemäß in Anspruch genommen werden (müssen).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!