vorheriges Dokument
nächstes Dokument

(Keine) Homeoffice-Betriebsstätte einer geschäftsleitenden Holding (EAS 3445)

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2023, 127 Heft 4 v. 5.9.2023

Normen: Art 5 Abs 1 DBA-Deutschland, Art 5 Abs 4 DBA-Deutschland, Art 5 OECD-MA

BMF, 07.07.2023, 2023-0.082.774
gültig ab 7.7.2023

Übt eine in Österreich ansässige, im Rechnungswesen beschäftigte Mitarbeiterin einer in Deutschland ansässigen geschäftsleitenden Holding-AG ihre Tätigkeit dauerhaft drei Tage die Woche in den Räumlichkeiten der AG in Deutschland und zwei Tage die Woche in ihrer Privatwohnung (Homeoffice) in Österreich aus, so stellt sich die Frage, ob die Holding-AG in dieser Konstellation in Österreich eine Betriebsstätte gemäß Art 5 Abs 1 DBA-Deutschland begründet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte